Melk, Österreichisches Rotes Kreuz - Bezirksstelle Melk
Sie erlernen in diesem Kurs alle Möglichkeiten von Hilfeleistungen, bei Unfällen oder bei Eintritt plötzlicher Erkrankungen.
Dieser Kurs gilt sowohl als Nachweis für die erfolgte Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen entsprechend § 6 der Führerscheingesetz-DV 1997, sowie als Nachweis für die erfolgte Ausbildung (im Ausmaß von mind. 16 Stunden) im Sinne § 40 AStV für betriebliche Ersthelfer.
Darüber hinaus erfüllt dieser Kurs die gesetzlichen Anforderungen folgender Gesetze und Verordnungen:
§ 26 Abs. 3 ASchG
§ 26 Abs.3 B-BSG
§ 40 Abs.2 B-AStV für Ersthlfer:innen
§ 31 Abs. 5 bis 6 BauV
§ 41b Abs. 1 Z 2 ChemG 1996 bzw. §5 Giftverordnung 2000
Inhalte sind alle Maßnahmen der Ersten Hilfe:
Unfallverhütung
Grundlagen der Ersten Hilfe (Notruf, Basismaßnahmen)
Leben retten (stabile Seitenlage, Wiederbelebung, Verschlucken, starke Blutung)
Verkehrsunfall
Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall)
Verletzungen (Wunden, Knochen- und Gelenksverletzungen)
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In der Nähe befinden sich folgende Betriebe:
Essen und Trinken
Übernachten
Niederösterreich-CARD Betriebe